Liefer- und Zahlungsbedingungen

Steinbrenner Laborsysteme GmbH,
In der Au 17, 69257 Wiesenbach
Stand: August 2006

1. Geltungsbereich
1.1 Für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen – auch zukünftige - gelten ausschließlich unsere nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Die Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für Online-Warenbestellungen von Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts über unsere Homepage. Für eine ordnungsgemäße Onlinebestellung ist deshalb eine Bestätigung durch den Besteller erforderlich, dass die Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert werden. Der Besteller kann dazu den Text der Liefer- und Zahlungsbedingungen auf der Homepage www.steinbrenner-laborsysteme.de/agb.html einsehen, von dort herunterladen und ausdrucken. Auf Anforderung senden wir die Liefer- und Zahlungsbedingungen aber auch gern per Post, Fax oder Email zu. Dazu ist eine Anfrage an oben genannte Kontaktadresse notwendig.

1.3 Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Einsatz- und Verwendungsbereich unserer Produkte
2.1 Unsere Produkte sind ausschließlich für den Laborbereich bestimmt. Sie sind weder für die Verwendung am Menschen vorgesehen noch dafür geprüft.

2.2 Der Liquidator96 ist ausschließlich für den Einsatz im Bereich der Forschung bestimmt.

2.3 Eine hiervon abweichende Anwendung in anderen Bereichen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Angebot, Unterlagen, Vertragsabschluß, Vertraulichkeit
3.1 Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen. Für Inhalt und Umfang des Vertrags ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

3.2 An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind vom Besteller vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

3.3 Änderungen der technischen Ausführung der bestellten Waren sind zulässig, soweit nicht hierdurch eine wesentliche Funktionsänderung eintritt oder der Besteller nachweist, dass die Änderung für ihn unzumutbar ist.

3.4 Eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernehmen wir nur, wenn das ausdrücklich in unserer Auftragsbestätigung oder in unserer Werbung zugesagt worden ist.

4. Lieferfrist
4.1 Liefertermine und Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden.

4.2 Bei nachträglichen, vom Besteller gewünschten Änderungen oder bei Lieferhindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager Wiesenbach zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten für Versicherung, Versand und Zollgebühren werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Änderungen der technischen Ausführung im Sinne der Ziff. 3.3 oder wenn Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

5.2 Unsere Rechnungen sind sofort mit Ablieferung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

5.3 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen sowie die Waren auf Kosten des Bestellers sofort zurückzuholen, nachdem wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

6. Gefahrübergang - Versicherung
6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager Wiesenbach“ vereinbart. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Verwendung unserer Transportmittel oder frachtfreier Lieferung.

6.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware so lange ausreichend zu versichern, wie unser Eigentumsvorbehalt gilt. Unabhängig hiervon sind wir berechtigt - jedoch nicht verpflichtet -, die Ware für den Transport zum Besteller in Deutschland zu versichern und die hierdurch entstehenden Kosten zu berechnen.

7. Mängelrüge, Mängelansprüche, Verjährungsfrist
7.1 Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Mängelrügen hat der Besteller unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich zu erheben. Für versteckte Mängel gilt die gleiche Frist ab Entdeckung. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfallen die Mängelansprüche.

7.2 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung. Falls wir den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist oder nach höchstens zwei Versuchen beheben oder Ersatz liefern, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn nur eine unerhebliche Pflichtverletzung unsererseits vorliegt.

7.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Lieferung neuer Ware an Unternehmer ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Sache.

7.4 Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht für Mängel, die nach Gefahrübergang entstehen infolge von ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, unzulässige Betriebsweise, natürliche Abnutzung und nicht ordnungsgemäße Wartung. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung unsererseits für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für jede ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommene Änderung des Liefergegenstandes.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Unsere Lieferungen erfolgen stets unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.

8.2 Eine Weiterveräußerung oder ein zur Verfügung Stellen an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung grundsätzlich nicht gestattet.

8.3 Komponenten des TipTower-Systems sowie andere Mehrwegpackungen bleiben auch nach Zahlung von Pfandgebühren unser Eigentum und dürfen nur für den von uns vorgesehenen Bestimmungszweck verwendet werden.

9. Höhere Gewalt - Rücktrittsrecht
Sind wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung durch Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von uns nicht zu beeinflussende Umstände gehindert oder wird die Erfüllung unserer Verpflichtungen uns aus solchen Gründen unzumutbar, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn dem Besteller zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist angezeigt wurde.

10. Haftungsbegrenzung
10.1 Bei einer uns zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Für sonstige Schäden gilt folgendes:

10.3 Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

10.4 Der Anspruch des Bestellers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

11. Abtretungsverbot
Soweit nicht mit dem Besteller ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Besteller ohne unser Einverständnis nicht berechtigt, Rechte aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

12. Datenschutz
12.1 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten (insbesondere im Onlineverkehr) werden gespeichert. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

12.2 Das zu einer Bestellung im Onlineverkehr notwendige Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Für jegliche Bestellungen mit dem Passwort und daraus resultierender Forderungen hat der ursprüngliche Passwortinhaber aufzukommen. Im Falle einer Weitergabe oder einer fahrlässigen Überlassung steht der ursprüngliche Passwortinhaber auf für Bestellungen des Dritten ein.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Heidelberg. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu verklagen.